Für schalldämmende Kabinen, wie z. B. für den Schutz des Bedienpersonals in Giesereien
und auf mobilen Arbeitsmitteln, gelten die gleichen Bedingungen wie für Kapseln sinngemäß.
Kabine 1
Verfahrbare Schallschutzkabine auf dem größten Windkraft-Getriebeprüfstand
Europas.
(Foto: Werksfoto Eickhoff)
Kabine 2
Sandstrahlputzkabine in einer Gießerei mit
Schallschutzfenstern und 2-flügeligen Toren.